Am 30. Juni 2024 endet die Übergangsfrist für die Umlagefähigkeit der TV-Kosten auf Mieterhaushalte mit Bestandsverträgen. Das bedeutet, dass Mieter ihren TV-Empfang ab 1. Juli 2024 frei wählen können. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Wohnimmobilien auch in Zukunft TKG-konform versorgen zu können. Die beste Alternative: SAT-TV.
Nebenkostenprivileg entfällt: Was bedeutet das für Vermieter?
Noch haben viele Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) mit einem Kabelnetzvertreiber. Die Abrechnung der TV-Kosten erfolgt mittels
Sammelinkasso, das auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. Dies ist laut neuem Telekommunikationsgesetz (TKG) bald nicht mehr möglich:
Und jetzt? Nutzen Sie das Ende des Nebenkostenprivilegs als Chance!
Sie haben es jetzt in der Hand, sich für eine TV-Versorgung zu entscheiden, die TKG-konform ist und auch sonst perfekt zu Ihren Anforderungen an eine zukunftssichere
Medienversorgung passt. SAT-TV ist die beste Wahl:
Klingt das interessant für Sie? Dann steigen Sie jetzt auf Satellit um und vermeiden Sie, dass jeder Mieterhaushalt seine eigene Schüssel anbringt! Lassen Sie sich von maxx.on beraten! Egal, wie viele Wohnungen mit SAT-TV versorgt werden sollen, wir finden die passende Lösung.